AUFTRAGSVERARBEITUNGSVERTRAG (AVV) - HÄNDLERVEREINBARUNG
gemäß Art. 28 DSGVO
zwischen
meisterwork GmbH
Rosentaler Straße 1
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Österreich
(nachfolgend „Hauptauftragsverarbeiter" genannt)
und
[Händlername]
[Adresse]
[PLZ Ort]
[Land]
(nachfolgend „Unterauftragsverarbeiter/Händler" genannt)
Präambel
Der Händler vertreibt die Software bessa des Hauptauftragsverarbeiters an Endkunden (Betreiber). Im Rahmen dieser Tätigkeit erhält der Händler Zugriff auf personenbezogene Daten, die in den Systemen des Hauptauftragsverarbeiters gespeichert sind, um Support-Dienstleistungen erbringen zu können. Diese Vereinbarung regelt die datenschutzrechtlichen Pflichten des Händlers als Unterauftragsverarbeiter.
1. Gegenstand und Dauer
1.1 Gegenstand
Der Händler verarbeitet als Unterauftragsverarbeiter personenbezogene Daten im Auftrag der Betreiber (Verantwortliche), wobei der Zugriff über die Systeme des Hauptauftragsverarbeiters erfolgt. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der:
-
Erbringung von First-Level-Support für Betreiber
-
Unterstützung bei der Systemeinrichtung und -konfiguration
-
Durchführung von Schulungen
-
Fehlerbehebung und technische Unterstützung
1.2 Dauer
Diese Vereinbarung gilt für die Dauer der Händlervereinbarung zwischen den Parteien.
2. Art der Datenverarbeitung und betroffene Personen
2.1 Art der Verarbeitung
-
Einsichtnahme in Kundendaten zur Supportleistung
-
Konfiguration von Systemeinstellungen
-
Unterstützung bei der Dateneingabe
-
Fehleranalyse und -behebung
-
Durchführung von Systemtests
2.2 Datenkategorien
Der Händler kann im Rahmen der Supporttätigkeit Einsicht in folgende Datenkategorien erhalten:
-
Stammdaten von Endkunden
-
Transaktionsdaten (Bestellungen, Rechnungen)
-
Systemkonfigurationsdaten
-
Kundenbindungsdaten
-
Hotellerie/Beherbergung:
-
Abrechnungsdaten für Zusatzleistungen
-
Zimmernummern für interne Verrechnung
-
Hinweis: Ausweis- und Meldedaten werden NICHT in bessa verarbeitet.
2.3 Betroffene Personen
-
Endkunden der Betreiber
-
Hotelgäste (nur bzgl. Zusatzleistungen)
-
Mitarbeiter der Betreiber
-
Geschäftspartner der Betreiber
3. Pflichten des Händlers
3.1 Zweckbindung und Weisungsgebundenheit
Der Händler:
-
Verarbeitet Daten ausschließlich für die vereinbarten Support-Zwecke
-
Befolgt die Weisungen des Hauptauftragsverarbeiters und der jeweiligen Betreiber
-
Verwendet die Daten nicht für eigene Zwecke oder die Zwecke Dritter
-
Speichert keine lokalen Kopien der Kundendaten
3.2 Vertraulichkeit
Der Händler verpflichtet sich:
-
Alle Mitarbeiter zur Vertraulichkeit zu verpflichten
-
Sicherzustellen, dass nur autorisierte Mitarbeiter Zugriff erhalten
-
Eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit allen zugriffsberechtigten Personen abzuschließen
3.3 Datensicherheit
Der Händler implementiert angemessene technische und organisatorische Maßnahmen:
-
Sichere Authentifizierung für Systemzugriffe
-
Verwendung sicherer Verbindungen
-
Schutz der Zugangsdaten
-
Clean-Desk-Policy
-
Sichere Löschung/Vernichtung von Ausdrucken oder temporären Dateien
3.4 Keine weitere Unterbeauftragung
Der Händler darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung keine weiteren Unterauftragsverarbeiter einsetzen.
3.5 Unterstützungspflichten
Der Händler unterstützt:
-
Bei der Beantwortung von Betroffenenanfragen
-
Bei der Meldung von Datenschutzverletzungen
-
Bei Kontrollen durch Aufsichtsbehörden
3.6 Dokumentation
Der Händler führt ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO.
4. Kontrollrechte
4.1 Kontrollen
Der Hauptauftragsverarbeiter und die jeweiligen Betreiber haben das Recht:
-
Die Einhaltung dieser Vereinbarung zu überprüfen
-
Einsicht in relevante Dokumentationen zu nehmen
-
Audits durchzuführen (nach angemessener Vorankündigung)
4.2 Auskunftspflicht
Der Händler erteilt auf Anfrage Auskunft über:
-
Zugriffsberechtigte Mitarbeiter
-
Durchgeführte Supporttätigkeiten
-
Implementierte Sicherheitsmaßnahmen
5. Mitteilungspflichten
Der Händler informiert den Hauptauftragsverarbeiter unverzüglich über:
-
Datenschutzverletzungen oder Verdachtsfälle
-
Anfragen von betroffenen Personen
-
Kontrollen durch Aufsichtsbehörden
-
Weisungen, die nach Ansicht des Händlers rechtswidrig sind
Die Meldung von Datenschutzverletzungen muss innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme erfolgen.
6. Zugriffsprotokollierung
Der Händler dokumentiert alle Zugriffe auf Kundendaten:
-
Datum und Uhrzeit des Zugriffs
-
Betroffener Betreiber/Kunde
-
Grund des Zugriffs (Ticket-Nummer, Supportanfrage)
-
Durchgeführte Tätigkeiten
-
Name des zugreifenden Mitarbeiters
7. Schulung und Sensibilisierung
Der Händler verpflichtet sich:
-
Alle Mitarbeiter im Datenschutz zu schulen
-
Regelmäßige Auffrischungsschulungen durchzuführen
-
Die Schulungen zu dokumentieren
8. Beendigung
Bei Beendigung der Vereinbarung:
-
Werden alle Zugriffsrechte unverzüglich entzogen
-
Müssen alle lokalen Daten gelöscht werden
-
Ist die Löschung schriftlich zu bestätigen
9. Haftung
9.1 Haftung des Händlers
Der Händler haftet für Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften nach den gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO.
9.2 Freistellung
Der Händler stellt den Hauptauftragsverarbeiter von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser Vereinbarung durch den Händler beruhen.
10. Vergütung
Die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung sind durch die Händlervereinbarung abgegolten. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
11.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
11.3 Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Klagenfurt am Wörthersee.
Anlage: Technische und organisatorische Maßnahmen des Händlers
Mindestanforderungen an die Sicherheitsmaßnahmen
1. Zutrittskontrolle
-
Geschäftssräume sind gegen unbefugten Zutritt gesichert
-
Serverräume/IT-Räume sind besonders geschützt
2. Zugangskontrolle
-
Verwendung individueller, sicherer Passwörter
-
Aktivierung der Zwei-Faktor-Authentifizierung
-
Bildschirmsperre bei Abwesenheit
-
Keine Weitergabe von Zugangsdaten
3. Zugriffskontrolle
-
Zugriff nur auf notwendige Kundendaten
-
Prinzip der minimalen Rechtevergabe
-
Regelmäßige Überprüfung der Berechtigungen
4. Weitergabekontrolle
-
Keine Weitergabe von Kundendaten an Dritte
-
Verschlüsselte Kommunikation
-
Sichere Löschung von Datenträgern
5. Eingabekontrolle
-
Dokumentation aller Support-Tätigkeiten
-
Nachvollziehbarkeit von Änderungen
6. Verfügbarkeitskontrolle
-
Schutz vor Schadsoftware
-
Regelmäßige Sicherheitsupdates
-
Backup der eigenen Systeme
7. Trennungsgebot
-
Trennung von Kundendaten verschiedener Betreiber
-
Keine Vermischung mit eigenen Geschäftsdaten
Kontaktdaten für Datenschutzangelegenheiten:
Hauptauftragsverarbeiter:
meisterwork GmbH
E-Mail: support@bessa.app
Tel: +43 720 317 836
Händler:
[Name des Datenschutzverantwortlichen]
[E-Mail]
[Telefon]
Ort, Datum: _______________________
Für den Hauptauftragsverarbeiter (meisterwork GmbH):
Name, Funktion
Unterschrift
Für den Unterauftragsverarbeiter (Händler):
Name, Funktion
Unterschrift