Leitfäden - Einrichtung & Best Practices
German English
German English

Menüs mit Speisen und Getränken verbuchen

Ein Menü aus Speise und Getränk zu einem Gesamtpreis – etwa ein Mittagsmenü mit Hauptspeise und Getränk – vereint Bestandteile mit unterschiedlichen Steuersätzen. Damit die Umsatzsteuer richtig berechnet wird, muss der Gesamtpreis auf Speise und Getränk aufgeteilt werden, jeder Anteil mit seinem eigenen Steuersatz. Diese Anleitung zeigt, wie Sie ein solches Menü in bessa mit Artikeloptionen abbilden.

Diese Anleitung beschreibt die Einrichtung in bessa und ist keine Steuerberatung. Wie der Gesamtpreis aufzuteilen ist und welche Steuersätze gelten, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Warum ein Menü aufgeteilt werden muss

Speisen und Getränke unterliegen in vielen Ländern unterschiedlichen Steuersätzen, zum Beispiel:

Land

Speisen

Getränke

Österreich

10 %

20 %

Deutschland (seit 1.1.2026)

7 %

19 %

Verkaufen Sie beides zu einem Gesamtpreis, ist ein einziger Artikel mit einem einzigen Steuersatz nicht korrekt. Der Preis muss in einen Speisenanteil und einen Getränkeanteil aufgeteilt werden, die jeweils mit ihrem Steuersatz versteuert werden.

Das Verhältnis legen Sie fest, etwa nach den Einzelverkaufspreisen der Bestandteile. In Deutschland wird nach aktuellem Stand auch eine pauschale Aufteilung von 70 % auf die Speise und 30 % auf das Getränk akzeptiert.

So funktioniert es in bessa

Ein Menü besteht in bessa aus drei Teilen:

  • Menü-Artikel: der Artikel, den das Personal bucht, z. B. „Mittagsmenü". Er trägt selbst keinen Preis und liegt in einer Artikelgruppe mit 0 % Steuersatz.

  • Artikeloption für die Speise: enthält den Speisenanteil mit dem Steuersatz für Speisen.

  • Artikeloption für das Getränk: enthält den Getränkeanteil mit dem Steuersatz für Getränke.

Jede gewählte Option wird als eigene Position mit eigenem Preis und eigenem Steuersatz gespeichert. Die Summe der Optionen ergibt den Menüpreis, die Steuerübersicht am Beleg weist jeden Anteil unter seinem Steuersatz aus – und genauso fließen die Anteile in die fiskalische Signatur und in die Berichte ein.

Für die Optionen gibt es zwei Wege:

  • Variante A – feste Anteile: Je ein Hilfsartikel „Menü Speise" und „Menü Getränk" trägt den Anteil. Die Optionen sind vorausgewählt, das Menü wird mit einem Tipp gebucht.

  • Variante B – Auswahl mit festem Anteil: Der Gast wählt Speise und Getränk aus Ihren bestehenden Artikeln. Die Option setzt für jede Auswahl denselben Anteil, der Steuersatz kommt vom gewählten Artikel.

Variante A: Feste Anteile über Hilfsartikel

Geeignet, wenn das Menü immer gleich ist oder die Auswahl nur auf dem Küchenbon eine Rolle spielt.

Beispiel: Mittagsmenü um 12,90 €, aufgeteilt in 9,00 € Speise und 3,90 € Getränk.

  1. Artikelgruppen prüfen: Sie brauchen je eine Artikelgruppe mit dem Steuersatz für Speisen, für Getränke und mit 0 %. Legen Sie fehlende unter Artikelgruppen an.

  2. Hilfsartikel anlegen: Legen Sie unter

    Artikel

    zwei Artikel vom Typ Option an:

    • „Menü Speise", Artikelgruppe mit Speisen-Steuersatz, Bruttopreis 9,00 €

    • „Menü Getränk", Artikelgruppe mit Getränke-Steuersatz, Bruttopreis 3,90 €

  3. Menü-Artikel anlegen: Legen Sie „Mittagsmenü" vom Typ Artikel in der Artikelgruppe mit 0 % an, Bruttopreis 0,00 €.

  4. Artikeloptionen anlegen: Legen Sie unter Artikeloptionen zwei Optionen vom Typ Option an, Einstellungen siehe Tabelle unten

  5. Menü-Artikel platzieren: Legen Sie „Mittagsmenü" auf eine Bonieroberfläche unter Darstellung

Einstellung

Option „Menü – Speise"

Option „Menü – Getränk"

Auswahl

Min 1, Max 1

Min 1, Max 1

Preis

Normaler Preis

Normaler Preis

Artikelauswahl

„Menü Speise", Vorauswahl aktiv

„Menü Getränk", Vorauswahl aktiv

Zuweisung

Mittagsmenü

Mittagsmenü

Weil jede Option genau eine vorausgewählte Auswahl hat, erscheint beim Buchen kein Auswahldialog – das Menü wird direkt mit beiden Anteilen gebucht.

Welche Hauptspeise und welches Getränk der Gast gewählt hat, geben Sie bei Bedarf über eine zusätzliche Gratis-Option an, z. B. „Menü-Hauptspeise" mit Schnitzel, Gemüselaibchen und Salat. Sie erscheint auf dem Küchenbon, verändert aber weder Preis noch Steuer.

Variante B: Auswahl mit festem Anteil

Geeignet, wenn der Gast Speise und Getränk aus Ihrem bestehenden Sortiment wählt.

  1. Menü-Artikel anlegen wie in Variante A, Schritt 3.

  2. Artikeloption für die Speise: Typ Option, Auswahl Min 1 / Max 1, Preis Angepasster Brutto Preis 9,00 €. Unter Artikelauswahl fügen Sie die wählbaren Speisen hinzu, zugewiesen wird sie dem Menü-Artikel.

  3. Artikeloption für das Getränk: ebenso, Preis Angepasster Brutto Preis 3,90 €, mit den wählbaren Getränken.

Der angepasste Bruttopreis gilt für jede Auswahl der Option. Netto und Steuer berechnet bessa mit dem Steuersatz des gewählten Artikels – wählt der Gast statt eines Getränks versehentlich eine Speise, wird der Anteil mit dem Speisen-Steuersatz versteuert. Nehmen Sie in jede Option deshalb nur Artikel mit passendem Steuersatz auf.

Wie das Menü am Beleg erscheint

Der Menü-Artikel steht als Hauptzeile am Beleg, darunter eingerückt die gewählten Optionen mit ihren Preisen. Speisen- und Getränkeanteil sind damit am Beleg sichtbar – bei Variante A als „Menü Speise" und „Menü Getränk", bei Variante B mit den Namen der gewählten Artikel.

Die Steuerübersicht am Ende des Belegs weist die Anteile nach Steuersatz getrennt aus. Da der Menü-Artikel in einer Artikelgruppe mit 0 % liegt, kann dort zusätzlich eine Zeile mit 0 % und einem Betrag von 0,00 € erscheinen.

Warum die Anteile sichtbar bleiben: Optionen mit Preis lassen sich am Beleg nicht ausblenden. Unsichtbar sind nur Optionen vom Typ Lager – sie gehen aber immer mit 0,00 € ein und eignen sich deshalb nicht für die Preisaufteilung. Die sichtbaren Anteile haben einen Vorteil: Gast und Betriebsprüfung sehen direkt, wie sich der Menüpreis auf die Steuersätze verteilt.

Worauf Sie achten sollten

  • Küchen- und Barbon: Optionen werden nach der Druckgruppe der Artikelgruppe gedruckt, in der der Optionsartikel liegt. Ein Getränkeanteil in einer Getränke-Artikelgruppe erscheint deshalb auf dem Barbon. Prüfen Sie die Druckgruppen Ihrer Artikelgruppen.

  • Menüpreis ändern: Passen Sie die Preise der beiden Anteile an – bei Variante A die Preise der Hilfsartikel, bei Variante B die angepassten Bruttopreise der Optionen. Der Menü-Artikel selbst bleibt bei 0,00 €.

  • Preisebenen: Soll das Menü je nach Preisebene unterschiedlich kosten, hinterlegen Sie die Preisebene bei den Hilfsartikeln (Variante A). Siehe Preisebenen bei Artikeln zuweisen.

  • Berichte: Die Anteile zählen in den Berichten zu der Artikelgruppe, in der der jeweilige Optionsartikel liegt. Legen Sie Hilfsartikel bei Bedarf in eigene Artikelgruppen, z. B. „Menü – Speisen", um Menüumsätze getrennt auszuwerten.

Verwandte Themen