Kaufen Sie Waren von Privatpersonen an und verkaufen sie weiter, etwa Gebrauchtwaren, Kunst oder Antiquitäten, versteuern Sie häufig nur die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis. Eine eigene Funktion für die Differenzbesteuerung gibt es in bessa Kassa derzeit nicht. In Österreich buchen Sie solche Ware schon heute mit vorhandenen Mitteln korrekt: über eine eigene Artikelgruppe mit dem Steuersatz 0 %. Diese Anleitung zeigt die Einrichtung, die Grenzen dieser Übergangslösung und was in Deutschland und Kroatien anders ist.
Diese Anleitung beschreibt die Einrichtung in bessa und ist keine Steuerberatung. Ob und wie die Differenzbesteuerung für Ihren Betrieb gilt, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie beim österreichischen Finanzministerium (BMF) bzw. beim deutschen Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Das Prinzip: eine eigene Artikelgruppe
Bei der Differenzbesteuerung ist die Umsatzsteuer im Verkaufspreis enthalten, wird aber nicht ausgewiesen. Ihre Höhe hängt vom Einkaufspreis des einzelnen Stücks ab, und den kennt die Kassa nicht. Die Kassa erfasst deshalb den vollen Verkaufspreis, und Ihre Buchhaltung ermittelt die Steuer später aus den Ankaufsbelegen.
Eine eigene Artikelgruppe für die differenzbesteuerte Ware bringt Ihnen:
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Den passenden Steuersatz: Die Gruppe erhält den Steuersatz Umsatzsteuer 0%, und alle Artikel darin übernehmen ihn.
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Getrennte Umsätze: In Berichten und Exporten stehen die differenzbesteuerten Umsätze getrennt von Ihren regulär besteuerten Umsätzen.
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Ein eigenes Erlöskonto: Für die Gruppe lässt sich eine eigene Kontonummer für den Buchhaltungsexport hinterlegen.
Gilt das für die Fiskalisierung in Österreich? Ja. Ein Betrag mit 0 % fließt in den Summenspeicher „Betrag-Satz-Null" der RKSV. Genau dort sind differenzbesteuerte Beträge laut Erlass des BMF zur Registrierkassenpflicht zu erfassen, und zwar mit dem gesamten Verkaufspreis.
Schritt 1: Artikelgruppe anlegen
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Öffnen Sie im bessa Manager die Artikelgruppen und legen Sie eine neue Gruppe an.
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Vergeben Sie eine eindeutige Bezeichnung, z. B. „Gebrauchtwaren – Differenzbesteuerung".
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Wählen Sie als Steuersatz Umsatzsteuer 0%. Er gilt für Verkäufe im Haus und außer Haus gleichermaßen.
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Hinterlegen Sie bei Bedarf eine Kontonummer für den Buchhaltungsexport, siehe Daten exportieren.
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Speichern Sie die Gruppe.
Den Steuersatz Umsatzsteuer 0% hat jedes österreichische und deutsche Konto ab Werk, siehe Steuerarten. Eigene Steuersätze können Sie im bessa Manager nicht anlegen.
Für den richtigen Steuersatz sind Sie verantwortlich. Ein Artikel übernimmt immer den Steuersatz seiner Artikelgruppe. Legen Sie differenzbesteuerte Ware deshalb nur in dieser Gruppe an, und regulär besteuerte Ware nie. Verkaufen Sie Ware teils mit, teils ohne Differenzbesteuerung, z. B. Neuware und Ankauf, legen Sie für jede Art eine eigene Gruppe an.
Schritt 2: Artikel anlegen und Preis festlegen
Legen Sie die Artikel in der neuen Gruppe an, siehe Artikel. Als Preis gilt immer der volle Verkaufspreis, den Ihr Kunde bezahlt.
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Ware mit gleichem Preis, z. B. Bücher zu 5 €: Hinterlegen Sie den Preis fest am Artikel.
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Einzelstücke mit jeweils eigenem Preis: Legen Sie einen allgemeinen Artikel an, z. B. „Ankaufware", und aktivieren Sie Freipreis. Die Kassa fragt dann beim Buchen nach dem Preis.
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Stück benennen: Mit aktiviertem Freitext fragt die Kassa beim Buchen nach der Bezeichnung, z. B. „Damenuhr Gold". Die Bezeichnung steht auf der Rechnung.
Schritt 3: Pflichthinweis auf den Beleg bringen
Auf Rechnungen über differenzbesteuerte Ware ist ein Hinweis auf die Differenzbesteuerung vorgeschrieben (§ 24 Abs. 7 UStG). Eine eigene Belegzeile dafür gibt es in bessa Kassa nicht. Wo Sie den Hinweis unterbringen, hängt davon ab, ob Ihr ganzer Betrieb differenzbesteuert verkauft oder nur einzelne Artikel.
Ganzer Betrieb differenzbesteuert: Hinweis im Rechnungsfuß
Verkaufen Sie ausschließlich differenzbesteuerte Ware, z. B. als reiner Second-Hand-Laden, tragen Sie den Hinweis als Rechnungsfuß ein. Er steht dann auf jedem Beleg.
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Öffnen Sie im bessa Manager Stammdaten → Unternehmen, oder den Standort, wenn nur ein Standort betroffen ist. Der Rechnungsfuß des Standorts geht dem des Unternehmens vor.
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Tragen Sie unter Rechnungsfuß den Hinweis ein, z. B.: „Differenzbesteuerung gem. § 24 UStG – USt im Preis enthalten, nicht gesondert ausweisbar"
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Speichern Sie.
Die Kassa übernimmt den neuen Rechnungsfuß erst nach dem nächsten Kassenabschluss.
Nur einzelne Artikel differenzbesteuert: Hinweis im Artikelnamen
Verkaufen Sie auch regulär besteuerte Ware, gehört der Hinweis nicht auf jeden Beleg. Nehmen Sie ihn stattdessen in den Namen des Artikels auf, z. B.:
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„Damenuhr – differenzbesteuert"
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„Ankaufware – differenzbesteuert"
Der Name steht in der Artikelzeile der Rechnung, und Ihr Kunde sieht, welche Position differenzbesteuert ist. Nutzen Sie Freitext, ist das Eingabefeld mit dem Artikelnamen vorausgefüllt: Ergänzen Sie die Bezeichnung des Stücks und lassen Sie den Hinweis stehen.
Was diese Lösung heute nicht kann
Die eigene Artikelgruppe ist eine Übergangslösung. Diese Punkte deckt sie nicht ab:
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0-%-Zeile auf dem Beleg: Die Steuertabelle auf dem Beleg zeigt für die Ware eine Zeile „0 %" mit Netto gleich Brutto. Laut Erlass des BMF soll ein differenzbesteuerter Betrag auf dem Beleg nicht als 0-%-Umsatz erscheinen. Das lässt sich heute nicht ändern.
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Keine Steuer auf die Marge: Die Kassa berechnet die Umsatzsteuer auf die Differenz nicht. Das übernimmt Ihre Buchhaltung.
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Kein Einkaufspreis je Stück: Den Einkaufspreis eines einzelnen Stücks erfassen Sie nicht in der Kassa, sondern in Ihren Ankaufsaufzeichnungen.
Schritt 4: Aufzeichnungen an die Buchhaltung
Für die Differenzbesteuerung müssen Verkaufs- und Einkaufspreis jedes Stücks nachvollziehbar sein (§ 24 Abs. 11 UStG). Die Verkaufsseite liefert die Kassa, die Einkaufsseite Ihre Ankaufsbelege.
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Ankaufsbelege aufbewahren: Halten Sie für jedes angekaufte Stück den Einkaufspreis fest und bewahren Sie die Belege auf.
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Umsätze auswerten: Der Bericht-Typ Artikelgruppen unter Auswertungen zeigt die Umsätze der Gruppe für einen frei wählbaren Zeitraum. Einzelne Verkäufe finden Sie in den Rechnungen.
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Exportieren: Mit hinterlegter Kontonummer landen die Umsätze im Buchhaltungsexport auf dem eigenen Erlöskonto, siehe Daten exportieren.
Ihre Buchhaltung ermittelt aus Verkaufs- und Einkaufspreisen die Bemessungsgrundlage und die Umsatzsteuer.
Deutschland: regulär besteuern oder mit dem Steuerberater abstimmen
In Deutschland raten wir von dieser Lösung ab. Mit Umsatzsteuer 0% schreibt der DSFinV-K-Export den Umsatz als „umsatzsteuerfrei" (USt-Schlüssel 6). Für differenzbesteuerte Ware ist das sachlich falsch.
Sie haben zwei Möglichkeiten:
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Regulär besteuern: Legen Sie die Ware in eine eigene Artikelgruppe mit dem regulären Steuersatz, z. B. 19 %. Dann wird der volle Verkaufspreis versteuert. Das ist zulässig, denn auf die Differenzbesteuerung kann verzichtet werden (§ 25a Abs. 8 UStG), aber es ist teurer. Die eigene Gruppe trennt die Umsätze trotzdem in Berichten und Exporten.
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Mit dem Steuerberater abstimmen: Wollen Sie die Differenzbesteuerung anwenden, klären Sie das Vorgehen vorher mit Ihrem Steuerberater.
Kroatien: nicht empfohlen
In Kroatien meldet die Kassa einen Betrag mit 0 % an die Steuerverwaltung als steuerbefreit, nicht als Margenbesteuerung. Buchen Sie differenzbesteuerte Ware deshalb nicht auf diesem Weg. Mehr zur Belegübermittlung unter Fiskalisierung in Kroatien.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich den Steuersatz direkt am Artikel ändern? Nein. Ein Artikel übernimmt den Steuersatz seiner Artikelgruppe. Ordnen Sie differenzbesteuerte Ware deshalb der eigenen Gruppe zu.
Kann der Support einen eigenen Steuersatz „Differenzbesteuert" anlegen? Für diese Anleitung ist das nicht nötig. Sie funktioniert mit dem vorhandenen Steuersatz Umsatzsteuer 0%.
Ich verkaufe Neuware und Ankaufware. Was steht im Rechnungsfuß? Nichts zur Differenzbesteuerung. Der Rechnungsfuß steht auf jedem Beleg, also auch auf Belegen über regulär besteuerte Ware. Nehmen Sie den Hinweis in den Artikelnamen auf.
Troubleshooting
Der Hinweis im Rechnungsfuß erscheint nicht auf dem Beleg. Die Kassa übernimmt den Rechnungsfuß erst nach dem nächsten Kassenabschluss. Hat der Standort einen eigenen Rechnungsfuß, gilt dieser statt dem des Unternehmens.
Ein Artikel wird mit 20 % statt 0 % verkauft. Der Artikel liegt in einer anderen Artikelgruppe. Ordnen Sie ihn der Gruppe für differenzbesteuerte Ware zu.