Trinkgeld ist eine freiwillige Zusatzzahlung, die Kunden an Ihr Personal für gute Serviceleistungen geben. In bessa Kassa können Sie Trinkgeld flexibel erfassen und separat vom Umsatz verwalten.
Trinkgeld in der Kassa setzen
Es gibt mehrere Möglichkeiten, Trinkgeld während des Zahlungsvorgangs zu erfassen:
Vor dem Abschließen der Zahlung
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Öffnen Sie den Warenkorb mit den zu bezahlenden Artikeln
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Tippen Sie auf das 3-Punkte-Menü rechts oben
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Wählen Sie "Trinkgeld setzen"
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Geben Sie den gewünschten Trinkgeldbetrag ein
Bei Split-Zahlungen
Bei geteilten Zahlungen (wenn ein Kunde mit mehreren Zahlungsarten bezahlt) haben Sie zwei zusätzliche Optionen:
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Langer Tap auf Zahlungsart: Halten Sie eine der bereits gesetzten Zahlungsarten lange gedrückt, um Trinkgeld hinzuzufügen
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Bei Überbezahlung durch Kartenzahlung: Wenn der Kunde mit Karte mehr bezahlt als den offenen Betrag, können Sie den Differenzbetrag als Trinkgeld erfassen
Am Kartenterminal
Wenn Ihr Kartenterminal die Trinkgeldabfrage unterstützt und Sie diese Funktion aktiviert haben, kann der Kunde das Trinkgeld direkt am Terminal eingeben.
Hinweis: Ob Ihr Kartenterminal die Trinkgeldabfrage unterstützt, klären Sie bitte mit Ihrem Terminal-Anbieter ab. Die Konfiguration dieser Funktion finden Sie unter Kartenterminal der Kassa konfigurieren.
Praktisches Beispiel
Beispiel 1: Bares Trinkgeld
Ein Gast bestellt im Restaurant und die Rechnung beträgt 45,00 €. Der Gast möchte wie folgt bezahlen:
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30,00 € bar
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15,00 € mit Karte
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5,00 € Trinkgeld (bar)
So erfassen Sie die Zahlung:
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Öffnen Sie den Warenkorb mit der Rechnung über 45,00 €
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Fügen Sie die erste Zahlungsart hinzu: 30,00 € Bar
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Fügen Sie die zweite Zahlungsart hinzu: 15,00 € Karte
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Halten Sie die Zahlungsart "Bar" lange gedrückt
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Geben Sie 5,00 € als Trinkgeld ein
Ergebnis auf der Rechnung:
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Rechnungsbetrag: 45,00 €
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Zahlung Bar: 30,00 € + 5,00 € Trinkgeld
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Zahlung Karte: 15,00 €
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Gesamtsumme: 50,00 €
Im Benutzerbericht erscheint:
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Barumsatz: 30,00 €
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Kartenumsatz: 15,00 €
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Gesamtes Trinkgeld: 5,00 €
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Unbares Trinkgeld (Karte): 0,00 €
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Barumsatz abzüglich Trinkgeld: 30,00 €
Wichtig: Das bare Trinkgeld von 5,00 € wird nicht im Kassenbuch erfasst. Es liegt physisch in der Kassenlade, aber nicht im digitalen Kassenbuch.
Beim Kassenabschluss:
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Im Kassenbuch steht ein Sollbestand von 30,00 € (Barumsatz)
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In der Kassenlade liegen tatsächlich 35,00 € (30,00 € Barumsatz + 5,00 € Trinkgeld)
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Sie übergeben 30,00 € als Barumsatz
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Die 5,00 € Trinkgeld bleiben zur Auszahlung an das Personal in der Kasse
Wenn Sie das Trinkgeld auszahlen:
Sie zahlen dem Mitarbeiter die 5,00 € Trinkgeld direkt aus der physischen Kassenlade aus. Sie müssen dafür keinen Kassenbucheintrag vornehmen, da bares Trinkgeld generell nicht im Kassenbuch erfasst wird. Nach der Auszahlung befinden sich noch 30,00 € in der Kassenlade, was dem Sollbestand im Kassenbuch entspricht.
Beispiel 2: Unbares Trinkgeld (Karte)
Ein Gast bestellt im Restaurant und die Rechnung beträgt 45,00 €. Der Gast bezahlt alles mit Karte und gibt 5,00 € Trinkgeld am Kartenterminal ein.
Ergebnis:
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Rechnungsbetrag: 45,00 €
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Zahlung Karte: 45,00 € + 5,00 € Trinkgeld
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Vom Kundenkonto werden 50,00 € abgebucht
Im Benutzerbericht erscheint:
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Barumsatz: 0,00 €
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Kartenumsatz: 45,00 €
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Gesamtes Trinkgeld: 5,00 €
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Unbares Trinkgeld (Karte): 5,00 €
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Barumsatz abzüglich Trinkgeld: -5,00 €
Wichtig: Das Kartentrinkgeld von 5,00 € wird zusammen mit dem Kartenumsatz auf Ihr Konto überwiesen. Es liegt nicht physisch in der Kassenlade.
Wenn Sie das Trinkgeld auszahlen:
Sie zahlen dem Mitarbeiter die 5,00 € Kartentrinkgeld aus der Barkasse aus. Dafür müssen Sie im Kassenbuch eine manuelle Entnahme von 5,00 € mit dem Grund "Trinkgeldauszahlung" eintragen. Nur so stimmt der Barbestand in der Kasse mit dem tatsächlichen Bargeldbestand überein.
Der Wert "Barumsatz abzüglich Trinkgeld: -5,00 €" zeigt Ihnen, dass Sie 5,00 € aus der Barkasse entnehmen müssen, um das Kartentrinkgeld auszuzahlen.
Trinkgeld auf der Rechnung
Das Trinkgeld wird auf der Rechnung neben der jeweiligen Zahlungsart separat ausgewiesen. So ist für den Kunden transparent ersichtlich, welcher Betrag als Trinkgeld erfasst wurde.
Auswertung von Trinkgeld
Wichtig: Trinkgeld ist kein Umsatz
Trinkgeld zählt nicht als Umsatz und wird niemals in den Umsatz miteingerechnet. In allen Berichten wird Trinkgeld separat pro Zahlungsart angezeigt.
Trinkgeld in Bar
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Trinkgeld der Zahlungsart "Bar" wird nicht in das Kassenbuch eingetragen
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Es bleibt physisch in der Kasse und muss bei der Abrechnung berücksichtigt werden
Trinkgeld per Karte
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Trinkgeld der Zahlungsart "Karte" wird aufgrund des Zahlungsvorgangs vom Konto des Kunden abgezogen und auf Ihrem Konto gutgeschrieben
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Es wird wie der reguläre Kartenumsatz über das Kartenterminal abgewickelt
Benutzerbericht
Der Benutzerbericht listet Trinkgeld speziell für die Auszahlung an das Personal auf:
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Gesamtes Trinkgeld: Die Summe aller Trinkgelder (bar und unbar)
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Unbares Trinkgeld: Das Trinkgeld aus Kartenzahlungen
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Barumsatz abzüglich Trinkgeld: Der Bargeldbetrag, der beim Kassenabschluss übergeben werden muss (Barumsatz minus Kartentrinkgeld)
Tipp: Ein negativer Wert bei "Barumsatz abzüglich Trinkgeld" zeigt an, dass Sie diesen Betrag aus der Barkasse entnehmen müssen, um das Kartentrinkgeld auszuzahlen.
Auszahlung von Trinkgeld
Die Handhabung für die Auszahlung des Trinkgelds an Ihr Personal wird Ihnen überlassen.
Wichtig bei Auszahlung aus der Barkasse
Nur bei unbarem Trinkgeld (Kartenzahlung):
Wenn Sie Trinkgeld aus Kartenzahlungen aus der Barkasse auszahlen, ist vor dem Kassenabschluss noch im Kassenbuch eine (oder mehrere) manuelle Entnahmen in der Höhe des ausgezahlten Kartentrinkgelds zu tätigen. Nur so stimmt der Barbestand in der Kasse mit dem tatsächlichen Barbestand überein.
Bei barem Trinkgeld:
Bares Trinkgeld liegt bereits physisch in der Kassenlade und kann direkt ausgezahlt werden, ohne einen Kassenbucheintrag vorzunehmen.
Achtung: Vergessen Sie nicht, Auszahlungen von Kartentrinkgeld im Kassenbuch zu erfassen, damit Ihre Kassenabrechnung korrekt ist! Bares Trinkgeld wird nicht im Kassenbuch erfasst.
Steuerliche Behandlung
Steuerberatung erforderlich: Die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Trinkgeld kann komplex sein. Klären Sie die korrekte Handhabung bitte mit Ihrem Steuerberater ab.
Siehe auch