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Begriff: Schlussbeleg

Schlussbeleg

Der Schlussbeleg ist der Beleg, der bei endgültiger Außerbetrieb- nahme einer Kassa gemäß RKSV zu erzeugen ist. Er ist in Höhe von null Euro ausgestellt, signiert und an FinanzOnline zu melden. Mit dem Schlussbeleg wird eine Kassa im Register der Finanzverwaltung abgemeldet und aus der aktiven Nutzung genommen.

Dieser Eintrag existiert nur auf Deutsch — Schlussbeleg ist ein österreichischer Rechtsbegriff.

Auch bekannt als

  • Außerbetriebnahmebeleg — beschreibender Begriff.

  • Abmeldebeleg — umgangssprachlich.

Abgrenzung

  • Schlussbeleg — einmaliger Beleg bei endgültiger Abmeldung einer Kassa.

  • Kassenabschluss — täglicher / regelmäßiger Tagesabschluss.

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