Gutschein
Ein Gutschein ist ein vom Betrieb ausgestellter Wertbeleg, den der Inhaber bei einer späteren Buchung einlösen kann — als Barwert- Gutschein, als Wertbon auf bestimmte Artikel oder als Geschenkgutschein. In bessa werden Gutscheine über das Gutschein-Modul verwaltet: Ausgabe, Teil-Einlösung und Restwert, Gültigkeit und Umsatzmeldung erfolgen fiskalisch konform.
Auch bekannt als
-
Voucher — englisch.
-
Giftcard / Gutscheinkarte — bei physischen Karten.
-
Wertgutschein — für Barwert-Gutscheine.
Einzweckgutschein vs. Mehrzweckgutschein
Aus umsatzsteuerlicher Sicht (EU-MwSt-Systemrichtlinie, im österr. UStG § 3 Abs. 14–15 umgesetzt) sind zwei Gutscheinformen zu unterscheiden:
-
Einzweckgutschein — Ort der Leistung und geschuldeter Steuersatz stehen bei der Ausstellung bereits fest (z. B. „Frühstücksgutschein für ein bestimmtes Lokal, 10 % USt für Speisen"). Die Umsatzsteuer wird bereits beim Verkauf fällig; die spätere Einlösung gegen die konkrete Leistung ist umsatzsteuerlich unbeachtlich.
-
Mehrzweckgutschein — die zu erbringende Leistung und/oder der anzuwendende Steuersatz stehen bei der Ausstellung noch nicht fest (z. B. „50 €-Wertgutschein, einlösbar gegen Speisen und Getränke" mit unterschiedlichen Steuersätzen). Die Umsatzsteuer wird erst bei Einlösung gegen das konkrete Produkt fällig; der Verkauf des Gutscheins selbst ist nicht umsatzsteuerbar.
Die fiskalische Behandlung eines Gutscheins in bessa wird über die Artikelgruppe gesteuert, in der der Gutschein-Artikel liegt: Einzweckgutschein in einer Gruppe mit dem entsprechenden Steuersatz, Mehrzweckgutschein in einer Gruppe mit 0 % Steuer. Halten Sie zur konkreten Konfiguration in Ihrem Betrieb unbedingt Rücksprache mit Ihrem Steuerberater — siehe auch Rechnungen für Gutscheine.
Abgrenzung
-
Gutschein (diese Seite) — einmaliger Wertbeleg, einlösbar bis zum Verfall.
-
Bonuskarte — sammelnde Kundentreue-Karte mit Guthaben oder Punkten.
-
Kundenkarte — Oberbegriff für Kartenträger der Kundenbindung.