Gutschein
Ein Gutschein ist ein vom Betrieb ausgestellter Wertbeleg, den der Inhaber bei einer späteren Buchung einlösen kann — als Barwert- Gutschein, als Wertbon auf bestimmte Artikel oder als Geschenkgutschein. In bessa gibt es zwei Gutschein-Module, die jeweils Ausgabe, Teil-Einlösung und Restwert fiskalisch konform abbilden:
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Lokale Gutscheine (Modul Gutscheinverwaltung der bessa Kassa) — werden nur an der Kassa verkauft und eingelöst und gelten immer in allen Filialen des Unternehmens.
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Online-Gutscheine — eigenes bessa Modul für die bessa Kassa und Kassensysteme anderer Hersteller; Kauf und Einlösung auch im Webshop und in der App, einlösbar firmenweit oder nur an einzelnen Standorten.
Auch bekannt als
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Voucher — englisch.
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Giftcard / Gutscheinkarte — bei physischen Karten.
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Wertgutschein — für Barwert-Gutscheine.
Einzweckgutschein vs. Mehrzweckgutschein
Aus umsatzsteuerlicher Sicht (EU-MwSt-Systemrichtlinie, im österr. UStG § 3 Abs. 14–15 umgesetzt) sind zwei Gutscheinformen zu unterscheiden:
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Einzweckgutschein — Ort der Leistung und geschuldeter Steuersatz stehen bei der Ausstellung bereits fest (z. B. „Frühstücksgutschein für ein bestimmtes Lokal, 10 % USt für Speisen"). Die Umsatzsteuer wird bereits beim Verkauf fällig; die spätere Einlösung gegen die konkrete Leistung ist umsatzsteuerlich unbeachtlich.
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Mehrzweckgutschein — die zu erbringende Leistung und/oder der anzuwendende Steuersatz stehen bei der Ausstellung noch nicht fest (z. B. „50 €-Wertgutschein, einlösbar gegen Speisen und Getränke" mit unterschiedlichen Steuersätzen). Die Umsatzsteuer wird erst bei Einlösung gegen das konkrete Produkt fällig; der Verkauf des Gutscheins selbst ist nicht umsatzsteuerbar.
Die fiskalische Behandlung eines Gutscheins in bessa wird über die Artikelgruppe gesteuert, in der der Gutschein-Artikel liegt: Einzweckgutschein in einer Gruppe mit dem entsprechenden Steuersatz, Mehrzweckgutschein in einer Gruppe mit 0 % Steuer. Halten Sie zur konkreten Konfiguration in Ihrem Betrieb unbedingt Rücksprache mit Ihrem Steuerberater — siehe auch Rechnungen für Gutscheine.
Beim Einlösen ist ein Gutschein ein Zahlungsmittel, kein Warenkorb-Artikel. Legen Sie dafür keinen eigenen 0 %-Artikel mit negativem Betrag an: Das bucht den Abzug fälschlich in den 0 %-Satz und verfälscht den fiskalen Umsatzzähler — Details unter Gutschein einlösen.
Abgrenzung
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Gutschein (diese Seite) — einmaliger Wertbeleg, einlösbar bis zum Verfall.
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Bonuskarte — sammelnde Kundentreue-Karte mit Guthaben oder Punkten.
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Kundenkarte — Oberbegriff für Kartenträger der Kundenbindung.
Verwandte Begriffe
Weiterführende Anleitungen
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Gutscheine an der Kassa — lokale Gutscheine
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Gutscheine — Online-Gutscheine
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— welches Modul, welcher Kanal, Umsatz im Kassenabschluss