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Begriff: TSE

TSE

Die TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) ist die BSI-zertifizierte Manipulationsschutz-Komponente, die für Kassensysteme in Deutschland gemäß Kassensicherungsverordnung vorge- schrieben ist. Jeder kassenrelevante Vorgang wird an die TSE übergeben, dort signiert und mit Zeitstempel versehen; die Signaturen müssen exportierbar und prüfbar bleiben.

bessa integriert eine zertifizierte TSE-Komponente; der konkrete TSE-Anbieter wird in kundenseitiger Dokumentation generisch genannt.

Dieser Eintrag existiert nur auf Deutsch — TSE ist ein deutscher Rechtsbegriff.

Auch bekannt als

  • Technische Sicherheitseinrichtung — ausgeschriebene Form.

  • Signatureinheit — beschreibend (Obermenge — auch Österreichs A-Trust-Einheit ist eine „Signatureinheit", aber nicht „TSE").

Abgrenzung

  • TSE — deutsche Ausprägung des Manipulationsschutzes (BSI-zertifiziert).

  • Fiskalisierung — Oberbegriff für die regulatorische Signaturabsicherung in DE und AT.

  • In Österreich erfolgt die Signaturabsicherung durch A-Trust gemäß RKSV — das ist keine TSE.

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