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Begriff: Startbeleg

Startbeleg

Der Startbeleg ist der Beleg, den eine Kassa gemäß RKSV bei ihrer erstmaligen Inbetriebnahme erzeugt. Er ist in der Höhe von null Euro auszustellen, wird durch die Signaturerstellungseinheit signiert und an FinanzOnline gemeldet. Der Startbeleg ist verpflichtend aufzubewahren und nachweist die Aktivierung der Kassa.

Dieser Eintrag existiert nur auf Deutsch — Startbeleg ist ein österreichischer Rechtsbegriff.

Auch bekannt als

  • Aktivierungsbeleg — umgangssprachlich.

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