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Belegausgabe und TSE-Signatur

Belegausgabe und TSE-Signatur

In Deutschland wird jeder Geschäftsvorfall von der TSE signiert. Diese Signatur übernimmt bessa Signieren automatisch im Hintergrund. Die signierten Daten werden gespeichert und nicht laufend ans Finanzamt übermittelt — sie werden erst bei einer Prüfung bereitgestellt (siehe unten).

Was auf dem Beleg steht

Seit der Belegausgabepflicht (2020) enthält jeder Beleg unter anderem:

  • Zeitpunkt des Vorgangsbeginns und der Vorgangsbeendigung sowie das Ausstellungsdatum

  • die Transaktionsnummer

  • die Seriennummer des Aufzeichnungssystems und die Seriennummer der TSE

  • den Signaturzähler und den Prüfwert der Signatur

Diese Angaben sind als Klartext lesbar oder über einen QR-Code abrufbar (der QR-Code ist optional).

Kurzfristiger Offline-Betrieb

Anders als in Kroatien ist in Deutschland ein kurzfristiger Offline-Betrieb zulässig. Fällt die Verbindung zur TSE vorübergehend aus:

  • können Sie weiter bonieren — die Belegausgabe läuft normal weiter,

  • wird der Ausfall auf dem Beleg gekennzeichnet (durch die fehlende Transaktionsnummer bzw. einen eindeutigen Hinweis),

  • liefert das Kassensystem in dieser Zeit Datum und Uhrzeit selbst,

  • werden die betroffenen Belege nachsigniert, sobald die Verbindung wieder besteht.

Das gilt nur für vorübergehende Ausfälle, nicht für einen geplanten Offline-Betrieb. Der Ausfall ist zu dokumentieren und die Ursache unverzüglich zu beheben.

Keine laufende Meldung — Bereitstellung nur bei Prüfung

Es gibt keine periodische oder Echtzeit-Übermittlung an das Finanzamt. Die aufgezeichneten Daten werden nur auf Anforderung bereitgestellt — bei einer Außenprüfung oder einer (unangekündigten) Kassen-Nachschau — als DSFinV-K-Export. Es gelten die Aufbewahrungspflichten nach GoBD und § 147 AO; Ihr Steuerberater nutzt diese Daten.

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