Belegausgabe und TSE-Signatur
In Deutschland wird jeder Geschäftsvorfall von der TSE signiert. Diese Signatur übernimmt bessa Signieren automatisch im Hintergrund. Die signierten Daten werden gespeichert und nicht laufend ans Finanzamt übermittelt — sie werden erst bei einer Prüfung bereitgestellt (siehe unten).
Was auf dem Beleg steht
Seit der Belegausgabepflicht (2020) enthält jeder Beleg unter anderem:
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Zeitpunkt des Vorgangsbeginns und der Vorgangsbeendigung sowie das Ausstellungsdatum
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die Transaktionsnummer
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die Seriennummer des Aufzeichnungssystems und die Seriennummer der TSE
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den Signaturzähler und den Prüfwert der Signatur
Diese Angaben sind als Klartext lesbar oder über einen QR-Code abrufbar (der QR-Code ist optional).
Kurzfristiger Offline-Betrieb
Anders als in Kroatien ist in Deutschland ein kurzfristiger Offline-Betrieb zulässig. Fällt die Verbindung zur TSE vorübergehend aus:
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können Sie weiter bonieren — die Belegausgabe läuft normal weiter,
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wird der Ausfall auf dem Beleg gekennzeichnet (durch die fehlende Transaktionsnummer bzw. einen eindeutigen Hinweis),
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liefert das Kassensystem in dieser Zeit Datum und Uhrzeit selbst,
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werden die betroffenen Belege nachsigniert, sobald die Verbindung wieder besteht.
Das gilt nur für vorübergehende Ausfälle, nicht für einen geplanten Offline-Betrieb. Der Ausfall ist zu dokumentieren und die Ursache unverzüglich zu beheben.
Keine laufende Meldung — Bereitstellung nur bei Prüfung
Es gibt keine periodische oder Echtzeit-Übermittlung an das Finanzamt. Die aufgezeichneten Daten werden nur auf Anforderung bereitgestellt — bei einer Außenprüfung oder einer (unangekündigten) Kassen-Nachschau — als DSFinV-K-Export. Es gelten die Aufbewahrungspflichten nach GoBD und § 147 AO; Ihr Steuerberater nutzt diese Daten.