Kassensystem beim Finanzamt melden
Nach § 146a Abs. 4 AO müssen Sie jedes elektronische Aufzeichnungssystem (Kassensystem mit TSE) dem Finanzamt melden — sowohl die Anschaffung als auch die Außerbetriebnahme. An- und Abmeldung erfolgen über dieselbe Meldung.
Wer meldet — und wie?
Die Meldung nehmen Sie selbst oder Ihr Steuerberater über Mein ELSTER vor (Formular „Mitteilungsverfahren nach § 146a Absatz 4 AO"). Sie erfolgt nicht in bessa. bessa Signieren stellt nur die laufende TSE-Signatur bereit.
Je Betriebsstätte werden bei jeder Meldung stets alle dort eingesetzten Systeme gemeldet.
Fristen
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Das elektronische Meldeverfahren steht seit 1. Januar 2025 zur Verfügung.
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Vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte Systeme mussten bis 31. Juli 2025 gemeldet werden.
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Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte oder außer Betrieb genommene Systeme sind innerhalb eines Monats zu melden.
Welche Daten werden gemeldet?
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Art des Aufzeichnungssystems
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Seriennummer des Systems und der TSE sowie der TSE-Typ
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Datum der Anschaffung bzw. der Außerbetriebnahme
Die TSE-Seriennummer stellt Ihnen bessa Signieren bereit; Sie finden sie in den Einstellungen Ihrer Kassa.
Abmeldung (Außerbetriebnahme)
Nehmen Sie ein Kassensystem außer Betrieb (auch bei Verlust oder Defekt), melden Sie das über dieselbe ELSTER-Meldung mit dem Datum der Außerbetriebnahme — ebenfalls innerhalb eines Monats.