Hilfe - Alle Produkte & Anleitungen

Kassensystem beim Finanzamt melden

Kassensystem beim Finanzamt melden

Nach § 146a Abs. 4 AO müssen Sie jedes elektronische Aufzeichnungssystem (Kassensystem mit TSE) dem Finanzamt melden — sowohl die Anschaffung als auch die Außerbetriebnahme. An- und Abmeldung erfolgen über dieselbe Meldung.

Wer meldet — und wie?

Die Meldung nehmen Sie selbst oder Ihr Steuerberater über Mein ELSTER vor (Formular „Mitteilungsverfahren nach § 146a Absatz 4 AO"). Sie erfolgt nicht in bessa. bessa Signieren stellt nur die laufende TSE-Signatur bereit.

Je Betriebsstätte werden bei jeder Meldung stets alle dort eingesetzten Systeme gemeldet.

Fristen

  • Das elektronische Meldeverfahren steht seit 1. Januar 2025 zur Verfügung.

  • Vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte Systeme mussten bis 31. Juli 2025 gemeldet werden.

  • Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte oder außer Betrieb genommene Systeme sind innerhalb eines Monats zu melden.

Welche Daten werden gemeldet?

  • Art des Aufzeichnungssystems

  • Seriennummer des Systems und der TSE sowie der TSE-Typ

  • Datum der Anschaffung bzw. der Außerbetriebnahme

Die TSE-Seriennummer stellt Ihnen bessa Signieren bereit; Sie finden sie in den Einstellungen Ihrer Kassa.

Abmeldung (Außerbetriebnahme)

Nehmen Sie ein Kassensystem außer Betrieb (auch bei Verlust oder Defekt), melden Sie das über dieselbe ELSTER-Meldung mit dem Datum der Außerbetriebnahme — ebenfalls innerhalb eines Monats.

Weiterführende Themen