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Fiskalisierung in Österreich

Nullbeleg

Nach der Erstellung des Start-Belegs können Sie an dieser Stelle jederzeit Null-Belege erstellen. Ein Null-Beleg wird beispielsweise bei einer Finanzprüfung benötigt, damit der/die PrüferIn den aktuellen Status der Kassa prüfen kann. Oder auch zur Reaktivierung der Signatur im Fall eines Ausfalls der Signatureinrichtung.

Wechsel der Signatureinrichtung

Muss die Signatureinrichtung gewechselt werden, so ist die neue Signaturerstellungseinheit auch beim Finanzamt zu registrieren. Hierzu ist keine neue Kassen-ID oder ein neuer Startbeleg notwendig.
Sollten Sie sich für die automatisierte FinanzOnline Anbindung entschieden haben, wird die neue Signaturerstellungseinheit automatisch mit der ersten Signatur registriert.