Nullbeleg
Nach der Erstellung des Start-Belegs können Sie an dieser Stelle jederzeit Null-Belege erstellen. Ein Null-Beleg wird beispielsweise bei einer Finanzprüfung benötigt, damit der/die PrüferIn den aktuellen Status der Kassa prüfen kann. Oder auch zur Reaktivierung der Signatur im Fall eines Ausfalls der Signatureinrichtung.
Wechsel der Signatureinrichtung
Details zum Ablauf je nach Signatur-Typ (Signaturkarte, Online-Signatur, bessa Signieren) und zur Meldung beim Finanzamt: Signatureinrichtung tauschen.