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Geschäftsraum abmelden

Geschäftsraum abmelden

Möchten Sie den Betrieb an einem Standort beenden oder unterbrechen, melden Sie den Geschäftsraum (poslovni prostor) bei der Finanzverwaltung ab. Auch das erfolgt im ePorezna-Portal — über dieselbe Anwendung wie die Anmeldung — durch Sie oder Ihren Steuerberater.

Statusänderung statt eigener Kassa-Abmeldung

In Kroatien gibt es keine separate Abmeldung der Kassa. Sie ändern stattdessen den Status des Geschäftsraums. Drei Statusänderungen sind möglich:

  • Eröffnung (otvaranje)

  • Vorübergehende Schließung (privremeno zatvaranje) — z. B. bei saisonalem Betrieb

  • Dauerhafte Schließung (trajno zatvaranje)

Mit der Schließung des Geschäftsraums endet auch dessen Fiskalisierung.

Statusänderungen müssen innerhalb von 45 Tagen im ePorezna-Portal eingetragen werden.

Saisonbetrieb

Bei saisonalem Betrieb wählen Sie die vorübergehende Schließung und tragen zum Saisonstart wieder die Eröffnung ein. Eine dauerhafte Schließung ist nur bei endgültiger Betriebsaufgabe nötig.

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