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Belegfiskalisierung und Übermittlung

Belegfiskalisierung und Übermittlung

In Kroatien wird jeder Beleg im Moment der Ausstellung fiskalisiert und in Echtzeit an die Finanzverwaltung (Porezna uprava) übermittelt. Diesen Vorgang übernimmt der Fiskalisierungsdienst der bessa Kassa vollautomatisch.

So läuft die Fiskalisierung je Beleg

  1. Das Kassensystem erzeugt den Sicherheitscode ZKI (zaštitni kod izdavatelja) — er wird vom Aussteller selbst berechnet.

  2. Der Fiskalisierungsdienst übermittelt den Beleg an die Porezna uprava.

  3. Die Finanzverwaltung vergibt die eindeutige Belegnummer JIR (jedinstveni identifikator računa) und gibt sie zurück.

  4. JIR, ZKI und ein QR-Code zur Prüfung werden auf den Beleg gedruckt.

Erst wenn der JIR zurückgemeldet wurde, gilt der Beleg als bei der Finanzverwaltung angemeldet.

Reine Online-Verarbeitung

bessa arbeitet in Kroatien ausschließlich online: Ohne aktive Verbindung wird kein Beleg ausgestellt. Das kroatische Recht erlaubt zwar eine Ersatzausstellung ohne JIR mit anschließender Nachmeldung (innerhalb von zwei Werktagen); bessa nutzt diese Möglichkeit nicht und stellt nur bei bestehender Verbindung Belege aus. Achten Sie deshalb auf eine stabile Internetverbindung.

Meldungen bei einem Ausfall

Kann der Fiskalisierungsdienst einen Beleg nicht fiskalisieren, schließt die Kassa die Zahlung nicht ab – es entsteht kein Beleg ohne Fiskalisierung. Ab bessa Kassa Version 6.2.0 nennt der Fehlerdialog den Anbieter und die Ursache. Daran erkennen Sie, ob Sie vor Ort etwas tun können.

Fehlerdialog beginnt mit

Was tun?

„Das Server-Zertifikat von ‹Anbieter› ist abgelaufen."

Vor Ort nicht behebbar. Das Server-Zertifikat des Fiskalisierungsdienstes ist abgelaufen; das betrifft alle Kunden des Anbieters. Versuchen Sie die Zahlung erneut, sobald der Anbieter das Problem behoben hat.

„‹Anbieter› meldet eine Störung."

Vor Ort nicht behebbar. Der Signaturdienst meldet selbst einen Fehler. Versuchen Sie die Zahlung später erneut.

„‹Anbieter› ist nicht erreichbar."

Internetverbindung der Kassa prüfen, bei Bedarf Router oder Modem neu starten, dann die Zahlung wiederholen. Funktioniert das Internet und sind auch andere Standorte betroffen, liegt die Ursache beim Anbieter.

„‹Anbieter› hat den Zugang abgelehnt."

Behebt sich nicht von selbst. Die Zugangsdaten sind im bessa Manager hinterlegt – wenden Sie sich an bessa oder Ihren Kassenhändler, um sie prüfen zu lassen.

„Signatureinrichtung ausgefallen." (ohne Ursache)

Die Kassa konnte den Fehler keiner Ursache zuordnen; bei Versionen vor 6.2.0 erscheint diese Meldung für jede Ursache. Hält der Fehler an, wenden Sie sich an bessa oder Ihren Kassenhändler.

Keine periodische Sammelmeldung

Die Übermittlung erfolgt laufend je Beleg. Einen periodischen Sammel- oder Jahresbeleg wie in Österreich gibt es nicht — die Belegdaten liegen der Finanzverwaltung bereits in Echtzeit vor. Ihr Steuerberater nutzt diese Daten für die Steuererklärung.

Fiskalizacija 2.0 (ab 1. Januar 2026)

Seit 1. Januar 2026 ist die B2C-Fiskalisierung auf alle Zahlungsarten ausgeweitet — also bar, Karte und Überweisung. Die laufende Beleg-Fiskalisierung übernimmt weiterhin die Kassa automatisch.

Zusätzlich gelten neue Pflichten für die elektronische Rechnung (eRačun) zwischen Unternehmen (B2B) und die elektronische Meldung (eIzvještavanje). Bestimmte Meldungen — etwa zu Zahlungsdaten und abgelehnten eRechnungen — sind monatlich bis zum 20. des Folgemonats zu übermitteln. Diese Meldungen betreffen vor allem den Rechnungsverkehr zwischen Unternehmen und werden in der Regel von Ihrem Steuerberater übernommen.

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