Eine fiskalisierte Rechnung kann jederzeit storniert werden. Der Storno erzeugt einen eigenen, fiskalisch signierten Storno-Beleg und ist damit selbst Teil der lückenlosen Belegkette — das Original wird nicht „gelöscht", sondern bleibt nachvollziehbar bestehen und wird als storniert markiert.
Je nachdem, was nach dem Storno passieren soll, stehen drei Varianten zur Auswahl.
Storno-Varianten
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Stornieren Storniert die gesamte Rechnung und druckt die Storno-Rechnung aus. Es wird nichts weiter gemacht — der Vorgang ist abgeschlossen.
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Wiederherstellen Identisch zu Stornieren, aber die Bestellung wird gleichzeitig im Warenkorb beziehungsweise auf dem ursprünglichen Tisch wiederhergestellt. Nützlich, wenn die Rechnung versehentlich abgeschlossen wurde oder der Gast doch noch etwas hinzufügen möchte. Sie können die Bestellung anschließend bearbeiten und erneut abschließen.
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Gutschreiben Erscheint nur, wenn das Modul Gutscheinverwaltung lizenziert ist. Die gutzuschreibenden Artikel können einzeln ausgewählt werden; der entsprechende Betrag wird als Gutschein-Guthaben gutgeschrieben — siehe Gutscheine an der Kassa.
Rechnung des aktuellen Tages stornieren
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Öffnen Sie Menü → Rechnungen.
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Tippen Sie die zu stornierende Rechnung an.
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Tippen Sie unten links auf Stornieren / Bestellung annullieren.
STORNIEREN DRUCKEN
BESTELLUNG ANNULLIEREN WEITERER BELEG
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Wählen Sie eine der Varianten Stornieren, Wiederherstellen oder Gutschreiben.
Die Rechnung erscheint danach in der Rechnungsliste als Storniert, die Storno-Rechnung ist als eigener Eintrag direkt darunter zu sehen.
Ältere Rechnungen stornieren
Für Rechnungen aus vorherigen Tagen funktioniert der Ablauf identisch — nur die Auswahl der Rechnung erfolgt über die Suche:
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Öffnen Sie Menü → Rechnungen.
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Tippen Sie rechts oben auf das Lupensymbol.
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Geben Sie die Rechnungsnummer ein oder wählen Sie den gewünschten Tag.
≡ Rechnungen 🔍
Sobald die Rechnung angezeigt wird, stehen die gleichen Storno-Varianten zur Verfügung.
Stornos sind fiskalisch relevante Buchungen und werden mit den anderen Belegen in der fiskalen Belegkette protokolliert. Storno-Belege müssen ebenso aufbewahrt werden wie reguläre Rechnungen.
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