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Zusätzliche Steuern über Steuer-Querverweis

Zusätzliche Steuern über Steuer-Querverweis

Manche Länder erheben auf bestimmte Positionen zusätzlich zur Umsatzsteuer eine weitere Steuer — zum Beispiel die kroatische Konsumationssteuer (porez na potrošnju) auf Getränke in der Gastronomie. In bessa Kassa wird eine solche zusätzliche Steuer über einen Steuer-Querverweis abgebildet.

So funktioniert der Querverweis

Der Querverweis wird im Steuernamen in eckigen Klammern [ ] hinterlegt. Dabei gibt es zwei Formen:

  • [<Kürzel>] — Tag bzw. Identifikation: kennzeichnet eine Steuer mit einem Kürzel, über das sie referenziert werden kann. Die zusätzliche Steuer (z. B. die Konsumationssteuer) erhält so ihr eigenes Kürzel.

  • [+<Kürzel>] — Verlinkung auf das Kürzel: verweist von einem Steuersatz auf die zusätzliche Steuer mit diesem Kürzel. Der Satz löst dann zusätzlich diese Steuer aus.

Die Klammern müssen Teil des Namens sein, damit der Querverweis greift und die zusätzliche Steuer berechnet wird. Beim Bonieren sowie in der Belegs- und Berichtsausgabe wird der Klammer-Teil wieder entfernt — auf dem Beleg und im Bericht erscheint also nur der eigentliche Steuername (z. B. „25 %"), nicht der technische Querverweis.

Doppelte Steuersätze

Damit ein Steuersatz sowohl mit als auch ohne zusätzliche Steuer verwendbar ist, existiert er zweimal — einmal ohne und einmal mit Verlinkung. Im Beispiel trägt die Konsumationssteuer (3 %) das Kürzel K (also [K]); ein 25-%-Satz, der die Konsumationssteuer zusätzlich auslösen soll, verlinkt darauf mit [+K]:

Anzeige (Beleg/Bericht)

Hinterlegter Name

Zusätzliche Steuer

Verwendung

3 %

3 % [K]

— (definiert Kürzel K)

Konsumationssteuer

25 %

25 %

nein

normale Artikel

25 %

25 % [+K]

ja (Verlinkung auf K)

z. B. Getränke

Das gilt analog für jeden weiteren Satz (13 %, 5 % usw.): je Satz zwei Einträge — einer ohne und einer mit Querverweis —, sofern für den jeweiligen Satz eine zusätzliche Steuer relevant ist. Sätze ohne zusätzliche Steuer bleiben einfach.

Zuordnung beim Bonieren

Weisen Sie dem Artikel den passenden Steuersatz zu:

  • Mit Querverweis für Positionen, die der zusätzlichen Steuer unterliegen (z. B. Getränke).

  • Ohne Querverweis für alle übrigen Positionen.

Auf dem fiskal signierten Beleg wird die zusätzliche Steuer dann separat ausgewiesen und an die Finanzverwaltung gemeldet.

Die verfügbaren Steuersätze sind länderspezifisch vorgegeben — siehe Steuerarten. Der Querverweis kommt insbesondere in Kroatien für die Konsumationssteuer zum Einsatz; den Länderkontext beschreibt Fiskalisierung in Kroatien.